Gasprüfungen nach DVGW G 607

Das Arbeitsblatt G 607 der DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. (www.dvgw.de) beschäftigt sich mit der regelmäßigen Überprüfung von Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen. Es geht dabei z. B. um Kochstellen oder Heizungen, z. B. in Campingfahrzeugen.

Die Prüfung nach G 607 ist nicht zu verwechseln mit der (hoheitlichen) Gasanlagenprüfung nach § 41a StVZO – dabei geht es um Gasanlagen, die für den Antrieb eines Fahrzeuges genutzt werden.

Wir vom Ingenieurbüro Zimmermann können Ihnen beide Arten der Untersuchung anbieten.

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Gasprüfungen nach DVGW 607

Flüssiggasanlagen in privat genutzten Fahrzeugen

Fehler oder Mängel an der Flüssiggas-Anlage eines Wohnwagens oder Wohnmobils können Menschenleben kosten und erhebliche Schäden verursachen. Lassen Sie ihre Flüssiggasanlage nur von Fachleuten ein-/umbauen oder instandsetzen. Lesen Sie die Bedienungsanleitungen der Geräte aufmerksam durch.

Die Flüssiggasanlage muss vor der ersten Inbetriebnahme, nach jeder Reparatur, nach jedem Austausch eines Gerätes durch einen Fachmann überprüft werden.
Bei der Erstprüfung bekommen sie ein Prüfbuch, das Sie im Fahrzeug mitführen sollten.
Eine weitere regelmäßige Prüfung muss alle zwei Jahre erfolgen. Jede durchgeführte Prüfung wird im Prüfbuch bescheinigt.

Unser Tipp

Ist Ihr Prüfbuch abhanden gekommen? Wir stellen Ihnen ein neues aus.

Wenn die Anlage in Ordnung ist, wird außen am Fahrzeug eine Prüfplakette angebracht. Viele Campingplätze dürfen Sie nur mit gültiger Gasanlagenprüfung aufsuchen. Grundlage für diese Prüfungen sind die „Technischen Regeln Flüssiggas“ (TRF) und die EG-Richtlinien 2001/56EG und 2004/78EG sowie das DVGW Arbeitsblatt G 607.

Wenn Sie Ihr Fahrzeug zur Hauptuntersuchung (HU) vorführen, bringen Sie bitte das Prüfbuch für die Flüssiggasanlage mit. Liegt dem Fahrzeugprüfer keine gültige Prüfbescheinigung für die Gasanlage vor, darf der Prüfingenieur für ein Wohnmobil keine HU-Plakette zuteilen. Bei einem Wohnwagen wird zu Ihrer Sicherheit eine Bemerkung in den Prüfbericht geschrieben, der Wohnwagen bekommt allerdings eine HU-Plakette, weil der Fahrzeugführer durch die fehlerhafte Gasanlage nicht beeinträchtigt werden kann.

Unser Tipp

Kleben Sie die Anleitungen in der Nähe der Geräte auf. Fehlende Anleitungen können Sie beim Gerätehersteller anfordern.

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Sachverst�ndiger
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